Umgang mit Leserechtschreibschwäche (LRS) am Gymnasium Nordhorn

Checkliste für Eltern, Schüler und Schülerinnen und Lehrer und Lehrerinnen (erstellt auf der Fachkonferenz vom 11.6.2013)

  • Die Schule muss frühzeitig (d.h. vor den ersten Klassenarbeiten) über die LRS des Kindes informiert werden.
  • Insbesondere wird der Deutschlehrer bzw. die Deutschlehrerin frühzeitig von den Eltern informiert.
  • Die Eltern achten bei Lehrerwechsel darauf, dass neue Klassenlehrer und Deutschlehrer über die LRS ihres Kindes informiert sind. So wird sichergestellt, dass das Kind angemessen gefördert und bewertet wird und dass die Förderung kontinuierlich verfolgt wird.
  • Ein Nachteilsausgleich im Fach Deutsch und ggf. weiteren Fächern wird bei Vorlage eines Attests (normalerweise von einem Kinderpsychologen) gewährt.
  • Um die Schwierigkeiten, die die LRS verursacht, zu verringern, bestenfalls zu beheben, benötigt das betroffene Kind eine außerschulische Therapie.
  • Es findet frühzeitig ein Gespräch zwischen Eltern, Kind, Deutschlehrer und Therapeut statt, um die schulische und außerschulische Förderung zu koordinieren. Therapeut und Deutschlehrer besprechen u.a. Maßnahmen und Hilfestellungen zur Leistungsüberprüfung des Kindes.
  • Der Nachteilsausgleich bei LRS  wird auf einer Klassenkonferenz beschlossen. Der Deutschlehrer schlägt der Konferenz die mit dem Therapeuten besprochenen Maßnahmen zur Förderung und zur Leistungsbewertung des Kindes vor.
  • Ein Nachteilsausgleich wird in der Sekundarstufe I und II gewährt.
  • Der Nachteilsausgleich wird in der Sekundarstufe II nur gewährt, wenn dieser in der Sekundarstufe I bereits beschlossen worden ist und der Schüler bereits seit längerem eine LRS-Förderung bekommt.

 

Schulrechtliche Grundlagen

  • Informationsschreiben der LSchb vom 15.9.2012 "Lese-Rechtschreibschwäche; Nachteilsausgleich im Sekundarbereich II" 
  • Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen vom 4.10.2006

Adressen / Anlaufstellen zur außerschulischen Therapie von LRS (Auswahl)

  • Lieber locker lernen e.V.  Verein zur Förderung teilleistungsschwacher Schüler/innen e. V.  Marktstr. 31  48529 Nordhorn  05921-7277979  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • LernBar - Institut für Nachhilfe, Bildung und Lerntherapie  Michael Vitt  Hauptstr. 2   48529 Nordhorn  0 59 21 / 8 19 35 61 www.lernbar-nordhorn.com