Nachdem der Inzidenzwert in der Grafschaft wieder unter die Grenze von 165 gesunken ist, hat der Landkreis den Übergang der Schulen in den Wechselunterricht (Szenario Bab Montag, den 10.05., verfügt.

Die Schüler:innen sind in ihren Klassen/Kursen in rote und grüne Gruppen eingeteilt. Die genauen Tages des Präsenzunterrichts entnehmen Sie der Terminübersicht. Der Stundenplan an den Tagen der Präsenz entspricht dem Stundenplan während des Regelunterrichts. (ACHTUNG: Zum Halbjahreswechsel gab es einen neuen Stundenplan! Sollte Ihrem Kind dieser Stundenplan noch nicht mitgeteilt worden sein, wenden Sie sich bitte an den/die Klassenlehrer:in.)

Ganztagsangebote finden bis auf die bereits laufenden Online-Angebote nicht statt. Besondere Förderangebote (Förderkurse, Deutsch als Zweitsprache, LRS-Förderung) finden gleichwohl statt.

Sollte der Inzidenzwert in der Grafschaft mehrere Tage hintereinander auf einen Wert über 165 steigen, müssen die Jahrgangsstufen 5 bis 11 wieder in das Distanzlernen (Szenario C) wechseln.

Maskenpflicht

Mit der Rückkehr in die Schule besteht auf dem gesamten Schulgelände auch wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Auch im Unterricht müssen diese Masken getragen werden und dürfen ggf. nur kurzfristig und nach Aufforderung durch die Lehrkraft abgenommen werden. Längere Zeit können die Schüler:innen die Mund-Nasenbedeckung lediglich auf dem Schulhof abnehmen, wenn sie sich innerhalb des Bereiches aufhalten, welcher der jeweiligen Jahrgangsstufe zugewiesen ist, und zusätzlich ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten wird.

Sportunterricht

Mit dem Stufenplan ist es auch wieder möglich, dass Sportunterricht stattfindet. Allerdings ist weiterhin kein Duschen möglich, so dass die Sportlehrkräfte ein Auge darauf haben, dass sich die Schüler:innen zwar bewegen, aber nicht ins Schwitzen kommen sollen.

In Bewegungsphasen kann die Mund-Nasenbedeckung nach Aufforderung durch die Sportlehrkraft bei ausreichendem Abstand abgenommen werden. Es wäre wünschenswert, wenn alle Schüler:innen deshalb einen beschrifteten Beutel (z.B. Plastik- oder Gefrierbeutel) dabei haben, um ihre Masken hygienisch aufbewahren zu können.

Grundsätzlich dürfen im Sportunterricht keine Schals, Halstücher oder stabilen Baumwollmasken, die am Hinterkopf zugeschnürt sind, getragen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Hinweise zum Sportunterricht

Testpflicht für Schüler:innen und Personal der Schule

Für das gesamte Schulgelände des Gymnasiums Nordhorn gilt während der Unterrichtszeit eine Testpflicht. Schülerinnen und Schüler sowie das Personal der Schule dürfen das Schulgelände in dieser Zeit nur betreten, wenn sie zuvor einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben:

Besuch der Schule am

Selbsttest am (oder am Vorabend)

Mo.

Di.

Mi.

Do.

Fr.

Mo.

X

       

Di.

X

X

     

Mi.

 

X

X

   

Do.

   

X

X

 

Fr.

   

X

X

X

Die Durchführung des Selbsttest muss von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler:innen durch Unterschrift auf dem entsprechenden Formular bestätigt werden.

Schüler:innen, die keinen Selbsttest durchführen möchten, habe die Möglichkeit, sich vom Präsenzunterricht abzumelden. Das entsprechende Formular finden Sie hier: Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht

Testpflicht für übrige Personen

Auch für Eltern und andere Personen gilt während der Unterrichtszeit eine Testpflicht. Im Gegensatz zu Schüler:innen und Personal der Schule reicht hier aber nicht der Nachweis über einen selbst durchgeführten Coronatest nicht aus. 

Ein Zutritt auf das Schulgelände ist nur möglich mit der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses durch einen Arzt oder eine offizielle Teststelle. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

Der Zutritt ist für diese Personen nur über den Haupteingang Ecke Postdamm/Stadtring und nur nach Aufforderung durch das Sekretariat möglich. Bitte benutzen Sie die dort angebrachte Klingel und halten Sie Ihren Testnachweis bereit.

Notgruppen zur Betreuung von Kinder (Klasse 5 und 6)

Für Schüler:innen der Jahrgänge 5 und 6 wird für die Tage, an denen sie eigentlich zu Haus bleiben müssten, eine Notbetreuung in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr angeboten.

In Frage kommt die Notbetreuung für Schüler:innen, deren Erziehungsberechtigte zu folgenden Personenkreisen gehören:

  • Beschäftigte in sogenannten „kritischen Infrastrukturen“, etwa aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich, der Polizei, Rettungsdiensten oder den zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen nötigen Bereichen.
  • Kinder von Erziehungsberechtigten, die in einem „Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse“ tätig sind, etwa in den Bereichen Energieversorgung, Ernährung und Hygiene, Telekommunikation, Finanzen Transport und Verkehr.
  • Härtefälle, die ansonsten etwa von Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall bedroht sind.

Vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sind sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Die Notwendigkeit ist ggf. durch Nachweise glaubhaft zu machen.

Eine Erweiterung um Schüler:innen, die bislang in der Notbetreuung waren, weil die häuslichen Bedingungen ein konzentriertes Arbeiten zu Hause nicht möglich machten, ist im Szenario B leider nicht möglich!

Sollten Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, melden Sie es bitte jeweils spätestens am Vortag bis 12.00 Uhr im Sekretariat unter 0 59 21 / 96 27 00 an.

Herzliche Grüße
Andreas Langlet