Facebook, Schüler-VZ und Co. – Gefahren im Internet

Facebook ist eines der bekanntesten sozialen Netzwerke – es nutzen heute über eine Milliarde Menschen weltweit; andere Netzwerke wie z.B. WhatsApp sind inzwischen ebenso beliebt – vor allem bei Jugendlichen. Die Nutzung dieser Netzwerke gehört für viele Schüler/innen heute zum Alltag, da man (weltweit) schnell Nachrichten/Fotos übermitteln kann. Die Nutzung ist komfortabel, kann aber auch gefährlich sein.
Herr Peter Siebert vom Präventionsteam der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim hat am Montag, den 23. Juni 2014 auf einer Veranstaltung für die Eltern der Klassen 7 in der Aula des Gymnasiums über die Gefahren bei der Nutzung informiert.
Die Veranstaltung zählt zu einer Reihe von Informationsveranstaltungen, die Herr Siebert vor Schülerinnen und Schülern aller 7. Klassen hält.

 Das Internet vergisst nie – eine der Grundaussagen von Herrn Siebert, die bei der Nutzung der sozialen Netzwerke immer beachtet werden sollte. Vor einigen Jahren als die Schüler weitgehend mit dem Rechner ins Internet gingen, hatten die Eltern noch mehr Möglichkeiten, ihre Kinder zu kontrollieren, ob sie sich an bestimmte Regeln halten. Im Zeitalter des Smartphones, welches es ermöglicht zu jeder Zeit an jedem Ort soziale Netzwerke zu nutzen, schwindet diese Kontrolle zunehmend bzw. ist sie nicht mehr möglich.

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Eltern bekommen eventuell nicht mehr mit, wenn Kinder über soziale Netzwerke von Personen angesprochen werden, die sich als Jugendliche ausgeben aber erwachsen sind. Nicht selten kommt es vor, dass Kinder und Jugendliche aufgefordert werden, z.B. Nacktfotos zu schicken. Zunächst zieren sich die Kinder zwar, aber nach mehrmaliger Aufforderung geschieht dies aufgrund des monatelang intensiv aufgebauten falschen Vertrauensverhältnisses dann doch. Hat man dies einmal gemacht, wird man erpressbar. Androhungen, das Foto zu veröffentlichen, machen die Kinder zu Opfern – ein typisches Beispiel von Cyber-Grooming und Cyber-Mobbing.
Am Beispiel der Amanda Todd veranschaulichte Herr Siebert, dass diese Form des Mobbings bis hin zum Selbstmord führen kann.
Mobbing an sich ist kein Straftatbestand, aber beim Mobbing werden Straftaten wie z.B. Beleidigungen, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, Verletzungen der Vertraulichkeit des Wortes oder Verletzungen des Rechts am eigenen Bild begangen.
Sollte ein Fall von Mobbing auffallen, so ist wird angeraten, die Nachrichten unbedingt zu sichern (speichern, ausdrucken, Screenshots). Eine Beweissicherung ist für die weitere (Straf-)Verfolgung wichtig.
Zurzeit tritt zunehmend das sogenannte „Sexting“ auf – die Verbreitung von erotischem Bildmaterial des eigenen Körpers über das Smartphone. Jugendliche fotografieren oder filmen sich selbst und stellen das Material ins Netz – die eigene Steilvorlage zum Mobbing.
So wie man durch das Hochladen von Bildern selbst leicht zu Opfern werden kann, wird man durch das Verbreiten von Bildern anderer schnell auch zum Täter. Zur Verbreitung von Bildmaterial benötigt man das Einverständnis der gezeigten Personen – häufig machen sich die Schüler über diesen Aspekt keine Gedanken. Problemlos ist mit dem Handy ein Foto auf dem Schulhof gemacht und verschickt. Auch das Versenden von veränderten Bildern mit Bildbearbeitungsprogrammen ist nicht erlaubt.
Die vielfältigen Informationen von Herrn Siebert werden den Eltern eine Hilfe sein, die Gefahren des Smartphones besser beurteilen zu können. Die Schülerinnen und Schülern hat Herrn Siebert sicher angeregt, ihre Nutzung der sozialen Netzwerke zu überdenken und vorsichtiger mit der Veröffentlichung von Daten umzugehen – wie schon gesagt: Das Internet vergisst nicht.

Wolfgang Fricke